
Aufnahme und Zielgruppe
Für eine Aufnahme muss sowohl ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich "Verhalten" festgestellt sein als auch ein begründeter Bedarf nach "Hilfe zur Erziehung" im Sinne des §27 SGB VIII vorliegen.
Im Heilpädagogischen Zentrum werden Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren unterrichtet und pädagogisch begleitet, die sowohl erhöhten Förderbedarf im Bereich schulischen Lernens aufweisen als auch im sozial-emotionalen Verhaltensbereich der dringenden professionellen Förderung bedürfen.
Dies bedeutet häufig, dass Schülerinnen und Schüler
Dies bedeutet, dass in der Regel bereits eine sonderpädagogische Überprüfung erfolgt ist. Desweiteren muss durch die Eltern beim zuständigen Jugendamt ein Antrag auf „Hilfe zur Erziehung“ gestellt und bewilligt worden sein.
Das HPZ kooperiert hier ebenfalls mit der zuständigen Koordinatorin seitens des Jugendamtes des Main-Kinzig-Kreises.
Für eine effektive Verknüpfung der Hilfeangebote für Eltern und Kind ist die Abstimmung der beteiligten Personen und Institutionen wichtig. Dies geschieht z.B. in Form von Hilfeplan-und „Runde-Tisch-Gesprächen“ sowie in regionalen Arbeitsgruppen. Aufgabe des HPZ ist es, auch weitergehende (z.B. therapeutische) Hilfen zu initiieren und zu koordinieren.
Dies bedeutet häufig, dass Schülerinnen und Schüler
- ausgeprägte Schulschwierigkeiten im Bereich des Lern- und Arbeitsverhaltens aufweisen,
- erhebliche Lernrückstände erkennen lassen,
- zusätzlich häufig eine Lese-Rechtschreib-Schwäche und Sprachperformanzprobleme, oder aber eine Rechenschwäche vorliegen,
- Wahrnehmungsbeeinträchtigungen zeigen,
- erhebliche Konzentrationsprobleme haben,
- Beeinträchtigungen im Bereich der Emotionalität und Entwicklung der Ich-Funktionen mitbringen oder gar seelische oder drohende seelische Behinderung vorliegen,
- Psychiatrieaufenthalte vor sich haben bzw. bereits absolvierten,
- aus krisenhaftem familiären Umfeld kommen,
- zusätzlich oft unter psychosomatischen oder chronischen Erkrankungen (z.B. Asthma, Diabetes, Neurodermitis) leiden.
Die Aufnahme
erfolgt in enger Kooperation mit der Koordinatorin der Brentano-Schule, Sonderschule für Lernhilfe und Beratungs- und Förderzentrum, in Altenhaßlau.Dies bedeutet, dass in der Regel bereits eine sonderpädagogische Überprüfung erfolgt ist. Desweiteren muss durch die Eltern beim zuständigen Jugendamt ein Antrag auf „Hilfe zur Erziehung“ gestellt und bewilligt worden sein.
Das HPZ kooperiert hier ebenfalls mit der zuständigen Koordinatorin seitens des Jugendamtes des Main-Kinzig-Kreises.
Für eine effektive Verknüpfung der Hilfeangebote für Eltern und Kind ist die Abstimmung der beteiligten Personen und Institutionen wichtig. Dies geschieht z.B. in Form von Hilfeplan-und „Runde-Tisch-Gesprächen“ sowie in regionalen Arbeitsgruppen. Aufgabe des HPZ ist es, auch weitergehende (z.B. therapeutische) Hilfen zu initiieren und zu koordinieren.
zur Druckversion >> letzte Änderung: 22.08.2008




